FrauenVermögen-Stiftung

Stellen Sie sich vor...

FrauenVermögen-Stiftung
  • Frauen kümmern sich voller Freude um ihr eigenes Geld.
  • schon junge Frauen lernen während der Schulzeit, dass Geldanlage einfach zum Leben dazugehört und analysieren dabei die unterschiedlichen Möglichkeiten - vor allen auch die der Nachhaltigen Anlagen.
  • Altersvorsorge ist kein Schreckgespenst mehr, denn das "Geldverdienen" ist einfacher geworden. Die Infrastrukturen, um sinnvoll Familie und Beruf zu verbinden, sind endlich da und auch die Bezahlung von Frauen und Männern ist gerecht geworden.
  • gerade viele Frauen haben die Chancen erkannt, dass Geld positive Veränderungen bewirken kann - und dass es wichtig ist, hier Verantwortung zu übernehmen. Und das ist nun auch ganz einfach geworden, denn die Finanzwelt ist jetzt eine gemeinsame Welt von Frauen und Männern geworden.
  • Sie sind dabei, wenn wir diese Visionen Realität werden lassen.

Für FrauenVermögen ist es selbstverständlich, dass wir die finanzielle Verwaltung der Stiftung unentgeltlich übernehmen.Die FrauenVermögen-Stiftung ist offen für Zustifterinnen und Zustifter, Spenderinnen und Spender sowie vor allem für engagierte Menschen.

Wenn Sie Interesse an der Zustiftung haben oder mehr Informationen wünschen, dann wenden Sie sich einfach an uns.

Alle Beiträge anzeigen [++]

Sinngebende Ziele der FrauenVermögen-Stiftung [+]

FrauenVermögen geht stiften - Seien Sie dabei! [+]

Warum Sie stiften könnten... [+]

Auszug aus der FrauenVermögen-Stiftungssatzung [-]

Präambel der Stiftungssatzung

Durch die Tätigkeit der FrauenVermögen-Stiftung sollen Frauen gefördert werden, eigenverantwortlich, selbständig, freiheitlich und mit Freude die materielle und finanzielle Seite ihres Lebens zu gestalten. Durch Projekte, Veranstaltungen, Veröffentlichungen, umfassende Öffentlichkeitsarbeit und aktive Arbeit in Netzwerken sollen diese Ziele nachhaltig verfolgt werden.
Die FrauenVermögen-Stiftung ist offen für Zustifterinnen und Zustifter, Spenderinnen und Spender sowie vor allem für engagierte Menschen. Die FrauenVermögen-Stiftung wirkt nachhaltig.

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Grundgesetzes. Zu diesem Zwecke werden besonders Frauen und Frauenprojekte gefördert, die im Themenkomplex Frauen und Geld emanzipatorisch tätig sind - vor allem im kulturellen, sozialen oder wissenschaftlichen Bereich sowie im Sinne der staatsbürgerlichen Bildung.
Es sollen die Lebenschancen und Handlungsspielräume von Frauen aller Kulturen und Altersgruppen im In- und Ausland aktiv erweitert werden.

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere u. a. durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  • Durchführung und Förderung von Projekten,
  • Veranstaltungen und Unterstützung von Tagungen und Kongressen,
  • Förderung von Veröffentlichungen und Publikationen in allen Medienformen einschließlich Ausstellungen,
  • Vergabe von Stipendien und Förderpreisen,
  • Unterstützung von gemeinnützigen Institutionen,
  • Unterstützung frauenspezifischer gesellschaftlicher Aktivitäten und Projekte sowie Praxis-Projekte, die der Gleichberechtigung dienen.

(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 6 - Stiftungsorgane

(1) Organe der Stiftung sind

  1. der Stiftungsvorstand,
  2. der Stiftungsbeirat

(2) Die Tätigkeit in den Stiftungsorganen ist ehrenamtlich. Anfallende Auslagen werden ersetzt.

§ 7 - Stiftungsvorstand (Auszug aus der Stiftungssatzung)

(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus dem jeweiligen Vorstand der Frauenvermögensverwaltung AG, Bothmerstr. 11, 80634 München, Amtsgericht München, HRB 143915 und zwei weiteren Personen, die aus dem Kreis des Stiftungsbeirats für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.

§ 11 - Stiftungsbeirat

(1) Der Stiftungsbeirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Anzahl ist nicht nach oben begrenzt. Drei Mitglieder werden vom Vorstand der Frauenvermögensverwaltung AG auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Zustiftungen ermöglichen die Teilnahme am Stiftungsbeirat für eine Periode (zwei Jahre) oder abhängig von der Höhe der Stiftung auch für mehrere Perioden oder lebenslang.


 
FrauenVermögen: Stiftung