Für FrauenVermögen ist es selbstverständlich, dass wir die finanzielle Verwaltung der Stiftung unentgeltlich übernehmen.Die FrauenVermögen-Stiftung ist offen für Zustifterinnen und Zustifter, Spenderinnen und Spender sowie vor allem für engagierte Menschen.
Wenn Sie Interesse an der Zustiftung haben oder mehr Informationen wünschen, dann wenden Sie sich einfach an uns.
Wir wollen insbesondere Frauen und Mädchen helfen, selbständig, eigenverantwortlich und mit Freude die materielle und finanzielle Seite ihres Lebens zu gestalten. Deshalb gründete FrauenVermögen die FrauenVermögen-Stiftung.
Um diese Visionen zu realisieren sollen Projekte (z. B. an Schulen), Veranstaltungen, Veröffentlichungen, umfassende Öffentlichkeitsarbeit und aktive Arbeit in Netzwerken stattfinden. Die FrauenVermögen-Stiftung wird diese Ziele nachhaltig verfolgen. Gemeinsam nutzen wir unsere Ressourcen, um unsere Visionen wahr werden zu lassen. Denn: FrauenVermögen kann vieles leisten - vor allem aber vernetzen. Wir sind für viele Menschen die erste Anlaufstelle zum Thema Geld und Finanzen. So können wir Verbindungen schaffen.
Über die FrauenVermögen-Stiftung vernetzen wir interessante Projekte und Ideen mit Menschen, deren Kapital mehr erbringen soll als Zins und Rendite. Und wenn ein Teil des Vermögens gut wirtschaftet, so kann ein anderer Teil für soziale und gemeinnützige Zwecke wirken - und Visionen umsetzen.
Die Errichtung der FrauenVermögen-Stiftung als Treuhandstiftung erfolgte im Frühjahr 2011.
Das Grundkapital bestehend aus Stiftungsstock und den ersten Zustiftungen beträgt derzeit ca. 50.000 Euro. Das Stiftungsvermögen ist dauerhaft zu erhalten und kann damit auch nicht mehr an die zustiftenden Personen zurückfließen.
Die Erträge aus der Anlage des Stiftungskapitals (also der steuerfreie Gewinn) abzüglich Aufwandskosten werden dem Stiftungszweck voll und ganz zufließen. Es ist für uns selbstverständlich, dass die Aufwandskosten so gering wie möglich gehalten werden und FrauenVermögen die Verwaltung der Stiftungsgelder unentgeltlich übernimmt.
Durch die Tätigkeit der FrauenVermögen-Stiftung sollen Frauen gefördert werden, eigenverantwortlich, selbständig, freiheitlich und mit Freude die materielle und finanzielle Seite ihres Lebens zu gestalten. Durch Projekte, Veranstaltungen, Veröffentlichungen, umfassende Öffentlichkeitsarbeit und aktive Arbeit in Netzwerken sollen diese Ziele nachhaltig verfolgt werden.
Die FrauenVermögen-Stiftung ist offen für Zustifterinnen und Zustifter, Spenderinnen und Spender sowie vor allem für engagierte Menschen. Die FrauenVermögen-Stiftung wirkt nachhaltig.
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Grundgesetzes.
Zu diesem Zwecke werden besonders Frauen und Frauenprojekte gefördert, die im Themenkomplex Frauen und Geld emanzipatorisch tätig sind - vor allem im kulturellen, sozialen oder wissenschaftlichen Bereich sowie im Sinne der staatsbürgerlichen Bildung.
Es sollen die Lebenschancen und Handlungsspielräume von Frauen aller Kulturen und Altersgruppen im In- und Ausland aktiv erweitert werden.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere u. a. durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(1) Organe der Stiftung sind
(2) Die Tätigkeit in den Stiftungsorganen ist ehrenamtlich. Anfallende Auslagen werden ersetzt.
(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus dem jeweiligen Vorstand der Frauenvermögensverwaltung AG, Bothmerstr. 11, 80634 München, Amtsgericht München, HRB 143915 und zwei weiteren Personen, die aus dem Kreis des Stiftungsbeirats für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.
(1) Der Stiftungsbeirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Anzahl ist nicht nach oben begrenzt. Drei Mitglieder werden vom Vorstand der Frauenvermögensverwaltung AG auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Zustiftungen ermöglichen die Teilnahme am Stiftungsbeirat für eine Periode (zwei Jahre) oder abhängig von der Höhe der Stiftung auch für mehrere Perioden oder lebenslang.