Für FrauenVermögen ist es selbstverständlich, dass wir die finanzielle Verwaltung der Stiftung unentgeltlich übernehmen.Die FrauenVermögen-Stiftung ist offen für Zustifterinnen und Zustifter, Spenderinnen und Spender sowie vor allem für engagierte Menschen.
Wenn Sie Interesse an der Zustiftung haben oder mehr Informationen wünschen, dann wenden Sie sich einfach an uns.
Durch die Tätigkeit der FrauenVermögen-Stiftung sollen Frauen gefördert werden, eigenverantwortlich, selbständig, freiheitlich und mit Freude die materielle und finanzielle Seite ihres Lebens zu gestalten. Durch Projekte, Veranstaltungen, Veröffentlichungen, umfassende Öffentlichkeitsarbeit und aktive Arbeit in Netzwerken sollen diese Ziele nachhaltig verfolgt werden.
Die FrauenVermögen-Stiftung ist offen für Zustifterinnen und Zustifter, Spenderinnen und Spender sowie vor allem für engagierte Menschen. Die FrauenVermögen-Stiftung wirkt nachhaltig.
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Grundgesetzes.
Zu diesem Zwecke werden besonders Frauen und Frauenprojekte gefördert, die im Themenkomplex Frauen und Geld emanzipatorisch tätig sind - vor allem im kulturellen, sozialen oder wissenschaftlichen Bereich sowie im Sinne der staatsbürgerlichen Bildung.
Es sollen die Lebenschancen und Handlungsspielräume von Frauen aller Kulturen und Altersgruppen im In- und Ausland aktiv erweitert werden.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere u. a. durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(1) Organe der Stiftung sind
(2) Die Tätigkeit in den Stiftungsorganen ist ehrenamtlich. Anfallende Auslagen werden ersetzt.
(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus dem jeweiligen Vorstand der Frauenvermögensverwaltung AG, Bothmerstr. 11, 80634 München, Amtsgericht München, HRB 143915 und zwei weiteren Personen, die aus dem Kreis des Stiftungsbeirats für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.
(1) Der Stiftungsbeirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Anzahl ist nicht nach oben begrenzt. Drei Mitglieder werden vom Vorstand der Frauenvermögensverwaltung AG auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Zustiftungen ermöglichen die Teilnahme am Stiftungsbeirat für eine Periode (zwei Jahre) oder abhängig von der Höhe der Stiftung auch für mehrere Perioden oder lebenslang.